02.06.2026 | Lesezeit: ca. 4 Minuten

Recht auf Vergessen — Löschanfragen bearbeiten

Wenn jemand seine Löschung verlangt

Dokument löst sich in Partikel auf und wird in einen Papierkorb gefegt, Schutzschild über gelöschten Daten

Eine kurze Mail mit dem Satz „Bitte löschen Sie alle meine Daten" landet in Deinem Postfach. Als Selbständiger oder kleines Unternehmen bist Du damit verpflichtet, tätig zu werden, auch ohne Datenschutzabteilung im Rücken.

Das wirkt im ersten Moment nach Aufwand und Haftungsrisiko. Mit einem klaren Ablauf wird daraus eine Routine, die Du in überschaubarer Zeit sauber abarbeitest. Die folgenden Schritte geben Dir genau diese Orientierung, ersetzen aber keine verbindliche Rechtsberatung.

Was das Recht auf Löschung bedeutet

Artikel 17 der DSGVO gibt jeder Person das Recht, die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Umgangssprachlich heißt das „Recht auf Vergessenwerden". Gemeint sind alle Daten, die Du zu dieser Person gespeichert hast, etwa im Newsletter-Tool, im Buchhaltungsordner oder in alten E-Mail-Verläufen.

Ein Anspruch besteht vor allem dann, wenn die Daten für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr nötig sind, die Person eine Einwilligung widerruft oder die Verarbeitung von Anfang an unzulässig war. Auch nach einem Widerspruch gegen Werbung greift der Anspruch.

Eine Löschanfrage muss nicht förmlich aussehen. Sie braucht keine Paragrafen und kein bestimmtes Formular. Auch ein beiläufiger Satz am Ende einer Mail kann eine wirksame Anfrage sein, sobald klar wird, dass die Person ihre Daten loswerden will. Du solltest solche Hinweise also ernst nehmen, statt auf eine offizielle Formulierung zu warten.

Wichtig zu wissen ist die Verbindung zum Auskunftsrecht. Oft fragt jemand zuerst, welche Daten Du gespeichert hast, und verlangt erst danach die Löschung. Wie Du eine solche Auskunft sauber beantwortest, beschreibt der Beitrag zum Auskunftsrecht nach der DSGVO im Detail.

Wann der Anspruch gilt und wo die Grenzen liegen

Das Löschrecht ist stark, aber es ist nicht grenzenlos. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten gehen vor. Rechnungen und Buchungsbelege musst Du nach Handels- und Steuerrecht meist zehn Jahre aufbewahren, andere Geschäftsunterlagen sechs Jahre. Solange diese Frist läuft, darfst Du die betreffenden Daten nicht löschen, selbst wenn die Person das ausdrücklich verlangt.

In diesem Fall sperrst Du die Daten, statt sie zu löschen. Du schränkst die Verarbeitung also ein. Die Daten werden für die normale Nutzung gesperrt und nur noch zur Erfüllung der Aufbewahrungspflicht vorgehalten. Die Person hat einen Anspruch darauf, dass Du ihr genau das erklärst, also welche Daten warum noch bleiben und ab wann sie endgültig verschwinden.

Es gibt weitere Gründe, die einer Löschung entgegenstehen können, etwa ein laufender Vertrag oder die Abwehr rechtlicher Ansprüche. Auch hier gilt das gleiche Prinzip. Du prüfst pro Datensatz, ob ein berechtigter Grund zum Behalten besteht, und dokumentierst Deine Entscheidung kurz. Diese Notiz hilft Dir, falls später Rückfragen kommen.

Welche Frist für welchen Beleg gilt und wie Du das System dahinter aufbaust, zeigt der Beitrag zum Löschkonzept mit Aufbewahrungsfristen. Mit so einem Konzept beantwortest Du die Grenzfrage in Sekunden statt in stundenlanger Recherche.

Eine Löschanfrage richtig bearbeiten

Drei Punkte entscheiden über eine saubere Bearbeitung, nämlich die Identität des Anfragenden, die Frist und der Umfang der Löschung. Gehe sie der Reihe nach durch.

Prüfe zuerst die Identität. Du musst sicher sein, dass die Anfrage wirklich von der betroffenen Person stammt und niemand unter falschem Namen an fremde Daten kommt. Bei begründeten Zweifeln darfst Du einen zusätzlichen Nachweis verlangen, etwa über die hinterlegte E-Mail-Adresse. Übertreibe es nicht und fordere keinen Ausweis an, wenn die Identität ohnehin klar ist.

Achte dann auf die Frist. Du hast einen Monat ab Eingang, um zu reagieren. Bei besonders komplexen oder zahlreichen Anfragen darfst Du um zwei weitere Monate verlängern, musst die Person darüber aber innerhalb des ersten Monats informieren. Notiere das Eingangsdatum sofort, damit Dir die Frist nicht davonläuft.

Kläre zuletzt den Umfang. Geh systematisch jeden Ort durch, an dem Daten dieser Person liegen können:

  • Mailpostfach: Verläufe, Anhänge und Kontakteinträge.
  • Tools und Dienste: Newsletter-System, CRM, Terminbuchung, Cloud-Speicher.
  • Buchhaltung: hier greifen meist die Aufbewahrungspflichten, also sperren statt löschen.
  • Auftragsverarbeiter: Dienstleister, die in Deinem Auftrag Daten verarbeiten, müssen ebenfalls löschen.

Hast Du die Daten an andere weitergegeben, bist Du verpflichtet, diese Stellen über die Löschung zu informieren. Am Ende bestätigst Du der Person schriftlich, was gelöscht wurde und was aus rechtlichen Gründen noch bleibt.

Wie Du Dich vorbereitest

Eine Löschanfrage trifft Dich nur dann unvorbereitet, wenn Du nicht weißt, wo Deine Daten liegen. Mit etwas Vorarbeit beantwortest Du jede Anfrage ruhig und schnell.

Führe eine einfache Übersicht über Deine Datentöpfe. Notiere, welche Tools und Ordner personenbezogene Daten enthalten und welche Aufbewahrungsfrist jeweils gilt. Diese Liste ist Dein Nachschlagewerk, sobald eine Anfrage kommt, und sie hilft Dir gleichzeitig beim Auskunftsrecht.

Halte außerdem eine kurze Antwortvorlage bereit. Ein freundlicher Standardtext, der den Eingang bestätigt, die Bearbeitung ankündigt und bei Bedarf nach einem Identitätsnachweis fragt, spart Dir bei jeder Anfrage Zeit und sorgt für einen professionellen Eindruck.

Lege zum Schluss fest, wer eine Anfrage bearbeitet, falls Du im Urlaub bist oder Mitarbeiter beschäftigst. Die Monatsfrist läuft auch dann weiter, wenn niemand das Postfach im Blick hat. Eine kurze Absprache verhindert, dass eine Anfrage liegen bleibt und die Frist reißt. Wer transparent reagiert, signalisiert Verlässlichkeit, und genau dieser Eindruck zahlt auf das Vertrauen ein, das auch Deine Datenschutzerklärung stützt.

Fazit

Eine Löschanfrage ist ein normaler Vorgang, den Du mit einem klaren Ablauf gut bewältigst und der niemanden in Sorge versetzen muss. Prüfe die Identität, behalte die Monatsfrist im Blick und arbeite den Umfang systematisch ab, ohne die Aufbewahrungspflichten zu übergehen.

Wer einmal eine Datenübersicht und eine Antwortvorlage angelegt hat, beantwortet die nächste Anfrage in Minuten. Damit verwandelst Du eine vermeintliche Pflicht in ein sichtbares Stück Professionalität gegenüber Deinen Kunden.