06.06.2026 | Lesezeit: ca. 5 Minuten

BFSG-Fristen und Übergangsregeln im Überblick

Was bis wann wirklich gilt

Abstrakter Zeitstrahl mit Wegmarken, Sanduhr und Kalenderblatt als Symbol für die BFSG-Fristen und Übergangsregeln

Der 28. Juni 2025 steht im Kalender vieler Webseitenbetreiber als harte Wand. Wer den Tag verpasst hat, fühlt sich schnell im Verzug. Die zeitliche Wirklichkeit des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ist gestaffelter, als die eine prominente Zahl vermuten lässt.

Hinter dem Stichtag liegen Übergangsfristen, die bis ins Jahr 2030 reichen und bestehende Verträge schützen. Wer seine BFSG-Fristen kennt, plant ruhiger und vermeidet sowohl falschen Aktionismus als auch falsche Sicherheit.

Der Stichtag 28. Juni 2025 als Grundlinie

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das BFSG für neue Produkte und Dienstleistungen, die ab diesem Datum erstmals auf den Markt kommen oder erbracht werden. Ein Online-Shop, der nach dem Stichtag startet, muss von Tag eins die Anforderungen erfüllen.

Die Anforderungen orientieren sich an der WCAG 2.1 auf Stufe AA, vermittelt über die europäische Norm EN 301 549. Was sich dahinter praktisch verbirgt, erklären die WCAG-Grundlagen für Einsteiger Schritt für Schritt.

Wichtig ist die saubere Trennung zweier Fragen. Ob Du überhaupt unter das Gesetz fällst, klärt der Beitrag dazu, ob Du überhaupt unter das BFSG fällst. Hier geht es allein um die zweite Frage, ab wann und bis wann die Pflicht für Dich greift.

Was Bestandsschutz konkret bedeutet

Der Stichtag verlangt nicht, dass jedes Produkt und jeder Vertrag am 28. Juni 2025 schlagartig konform ist. Der Gesetzgeber hat einen abgestuften Bestandsschutz vorgesehen, der den realen Aufwand anerkennt.

Bestandsschutz heißt, dass etwas, das vor dem Stichtag rechtmäßig in Verkehr war oder vertraglich vereinbart wurde, für eine begrenzte Zeit weiterlaufen darf. Es ist eine Atempause mit Ablaufdatum, kein dauerhafter Freibrief.

Diese Staffelung betrifft vor allem zwei Bereiche, die jeweils ihre eigene Frist mitbringen. Laufende Dienstleistungsverträge fallen unter die eine Regel, fest installierte Geräte unter die andere.

Wichtig ist die Reihenfolge im Kopf. Zuerst klärst Du, ob ein Angebot vor oder nach dem Stichtag entstanden ist. Erst danach entscheidet sich, welche Frist überhaupt für Dich gilt.

Die Übergangsfrist für Dienstleistungsverträge bis 2030

Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 geschlossen wurden, dürfen unter den bisherigen Bedingungen bis längstens zum 27. Juni 2030 weiterlaufen. Das gibt laufenden Verträgen rund fünf Jahre Anpassungszeit.

Gemeint sind damit dauerhafte Vertragsverhältnisse, etwa ein über Jahre laufendes Abo oder eine fortlaufend erbrachte digitale Dienstleistung. Solange der Vertrag in seiner ursprünglichen Form fortbesteht, greift die verlängerte Frist.

Diese fünf Jahre sind keine Einladung zum Nichtstun. Sie verschaffen Luft, um bestehende Strecken geordnet umzubauen, statt alles zum Stichtag erzwingen zu müssen. Wer die Zeit ungenutzt verstreichen lässt, steht 2030 unter demselben Druck wie andere 2025.

Selbstbedienungsterminals und ihre eigene Frist

Fest installierte Selbstbedienungsterminals haben eine eigene, deutlich längere Übergangsregel. Geräte, die vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden, dürfen bis zu 15 Jahre nach Inbetriebnahme weiter genutzt werden, längstens jedoch bis 2040.

Dahinter steckt eine simple Überlegung. Ein Fahrkartenautomat, ein Kontoauszugsdrucker oder ein Check-in-Terminal ist teure Hardware mit langer Lebensdauer. Ein sofortiger Austausch der gesamten Geräte-Flotte wäre wirtschaftlich kaum zu stemmen.

Für reine Webseiten und Apps spielt diese Frist keine Rolle, denn sie betrifft physische Automaten. Wer neben der Webseite jedoch auch Terminals betreibt, sollte die abweichende Frist im Hinterkopf behalten und nicht mit der Webseiten-Pflicht verwechseln.

Die Software auf dem Terminal kann dabei eigenen Regeln folgen. Tauschst Du die Bedien-Oberfläche eines Automaten grundlegend aus, bewegst Du Dich schnell wieder im Bereich der vollen Pflicht.

Wo der Bestandsschutz endet

Der Bestandsschutz greift nur, solange das Bestehende unverändert bleibt. Sobald Du ein altes Produkt oder eine alte Dienstleistung wesentlich überarbeitest, verlierst Du die Schonfrist und musst die aktuellen Anforderungen erfüllen.

Ein Beispiel macht das greifbar. Du betreibst einen Shop, der vor dem Stichtag online ging, und gibst ihm jetzt ein komplettes Redesign. Damit gilt er als neu in Verkehr gebracht und muss barrierefrei sein, unabhängig vom ursprünglichen Startdatum.

Auch der Abschluss neuer Verträge nach dem Stichtag fällt sofort unter die volle Pflicht. Die Übergangsfrist bis 2030 schützt ausschließlich das, was vorher schon bestand. Jeder Neukunde, jeder neue Vertrag startet auf der aktuellen Rechtslage.

Diese Grenze ist der häufigste Denkfehler. Viele lesen „Frist bis 2030" und planen größere Umbauten in der Annahme, der alte Stand bleibe geschützt. Genau der Umbau hebt den Schutz auf.

Deine Zeitachse für die nächsten Monate

Aus den Fristen ergibt sich eine ruhige Reihenfolge für die eigene Planung. Sie hilft, den Aufwand zu staffeln, statt ihn zum nächstbesten Datum zu bündeln.

  1. Heute: Prüfe, ob neue Angebote nach dem Stichtag laufen. Diese müssen bereits jetzt konform sein und haben Vorrang.
  2. Kommende Monate: Inventarisiere Deine Bestandsverträge und ordne jedem die passende Frist zu. So weißt Du, welcher Posten wann fällig wird.
  3. Vor jedem Relaunch: Plane Barrierefreiheit von Anfang an ein, weil eine wesentliche Überarbeitung den Bestandsschutz ohnehin beendet.
  4. Bis 2030: Arbeite Altverträge geordnet ab, statt den Umbau bis kurz vor die Frist zu schieben.

Zu jeder konformen Strecke gehört am Ende die Erklärung zur Barrierefreiheit als öffentlich verlinktes Pflichtdokument. Sie dokumentiert den Stand und macht Deinen Fortschritt nachvollziehbar.

Fazit — der Stichtag ist kein Schlussstrich

Der 28. Juni 2025 markiert den Start der Pflicht für alles Neue, während Bestandsverträge bis 2030 und alte Terminals noch länger Zeit haben. Wer seine Fristen kennt, plant gelassen und arbeitet die Punkte in sinnvoller Reihenfolge ab.

Verlass Dich dabei nicht blind auf die längste Frist, denn jede wesentliche Überarbeitung holt Dich sofort in die volle Pflicht zurück. Eine ehrliche Inventur heute ist mehr wert als ein vermeintlich entspannter Blick auf 2030. Für Grenzfälle mit gemischten Vertragslagen lohnt sich eine kurze anwaltliche Einschätzung, denn dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung.